2011-11-04: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.10.2011. Geschäftsanschrift: Richard-Wagner-Str. 75, 68165 Mannheim. Gegenstand: Der Handel mit Roh- und Hilfsstoffen und Bedarfsartikeln sowie die Vertretung für die Lebensmittelindustrie, insbesondere die Milch- und Molkereiproduktion. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Diedrichs, Eckart, Mannheim, *08.08.1942, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Mayer-Fritz, Ursula, Limburgerhof, *14.10.1959. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebs "Hilfsstoffe für die Milch- und Molkereiproduktion" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "F H Diedrichs & Ludwig Post GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 332221) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 05.10.2011 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 05.10.2011. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
2011-11-04: Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "F H Diedrichs & Ludwig Post GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 332221) am 28.10.2011 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.