2008-09-04: Die Baustoffhandel Sonthofen G.m.b.H. mit dem Sitz in Sonthofen/Allgäu (Amtsgericht Kempten, HRB 1032) und die Allgäuer Baustoffhandels Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Hirschzell bei Kaufbeuren (Amtsgericht Kempten, HRB 232) sind auf Grund der Verschmelzungsverträge vom 22.07.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-12-27: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Büchele, David, Breitenbrunn, *18.11.1970; Müller, Jochen, Bodman-Ludwigshafen, *14.07.1970; Riedl, Karlheinz, Krumbach, *14.01.1967.