2009-11-23: (Gegenstand: Die Herstellung und der Handel mit Baumaschinen und Ersatzteilen. Der Gesellschaft ist es gestattet, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hinterm Rhaden 12, 26188 Edewecht. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: EBEV Verwaltungs GmbH, Edewecht (Amtsgericht Oldenburg HRB 203886).
2010-12-03: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.01.2010 und den Änderungen vom 05.08.2010 und 23.11.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.01.2010, 05.08.2010 und 23.11.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.01.2010, 05.08.2010 und 23.11.2010 Teile des Vermögens der Edewechter Baumaschinen- und Ersatzteil-Vertriebs GmbH mit Sitz in Jeddeloh I (HRB 120080) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2010-12-03: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.11.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht