2011-08-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.05.2011. Die Gesellschafterversammlung hat am 21.07.2011 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. 1.1 zu ändern; den Sitz von Bonn (bisher Amtsgericht Bonn, HRB 18662) nach Pulheim zu verlegen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. 1.2 zu ändern. Änderung zur Geschäftsanschrift: Max-Liebermann-Strasse 43, 50259 Pulheim. Gegenstand: Verwaltung eigener Vermögenswerte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Hundt, Angelika, Wesseling, *02.11.1975. Bestellt als Geschäftsführer: Tinscher, Jörg, Pulheim, *27.05.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-09-02: Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und § 6 (Gründungskosten) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr eine Ergänzung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von: a) Versicherungs- und Bausparverträgen, b) Verträgen über den Erwerb - von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, - von ausländischen Investmentanteilen, - von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für die gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, - von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft, c) Verträgen über Grundstücke und Darlehen. Die Vermittlung von Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs. 1 Abs. 11 KWG ist ausgeschlossen.