2008-10-23: Firma: ECC European Catering Company GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Das europaweite Catering und Eventmanagement. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.500,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Brauner, Christoph, *16.03.1977, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Klingenberg, Christian, *14.04.1977, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 3. Lorenz, Oliver, *10.02.1977, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.10.2008.
2010-06-29: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Reuchlinstraße 10/11, 10553 Berlin Stamm- bzw. Grundkapital: 64.500,00 EUR Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Brauner, Christoph Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.11.2009 ist das Stammkapital um 39.000,- EUR auf 64.500,- EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital)..
2010-06-29: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Reuchlinstraße 10/11, 10553 Berlin Stamm- bzw. Grundkapital: 64.500,00 EUR Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Brauner, Christoph Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.11.2009 ist das Stammkapital um 39.000,- EUR auf 64.500,- EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital)..
2012-04-26: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 20.02.2012 AZ: 36e IN 5392/11) Von Amts wegen eingetragen..