2020-11-02: (Die Planung, Entwicklung, Realisierung, Erneuerung und Erweiterung sowie die Verwaltung, Vermietung von Geschäfts- und Einkaufszentren im Inland und die Begleitung von Transaktionen betreffend derartige Immobilien.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Heegbarg 30, 22391 Hamburg. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Ist ein persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH, ist diese und ihre jeweiligen Geschäftsführer für Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Persönlich haftender Gesellschafter: ECE Marketplaces Verwaltung GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 165362), einzelvertretungsberechtigt. Persönlich haftender Gesellschafter: Laurinat, Frank Emil, Hamburg, *21.10.1953, von der Vertretung ausgeschlossen.
2021-02-25: Vertretungsberechtigung auf Antrag berichtigt, nun Persönlich haftender Gesellschafter: Laurinat, Frank Emil, Hamburg, *21.10.1953, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen persönlich haftenden Gesellschafter.
2021-05-12: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2020 Teile des Vermögens der ECE Group GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 92742) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.05.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.