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ECL Technologies & Consulting GmbH

Akzeptiueren, Beschriebung, Heizkabelhersteller..., Imüpressum, Konkurrenzsituation, Mietkauf und Leasing, Mobiler Heizkabelrechner, Software für Mietkauf
Adresse / Anfahrt
Salzburger Straße 40
83404 Ainring
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2005-04-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2005 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: ECL Technologies & Consulting GmbH. Neuer Gegenstand: Herstellung von und Handel mit elektronischen Artikeln, Bürogeräten, Büroartikeln, Schreibwaren, Computern und Software sowie Waren aller Art, damit zusammenhängende Beratungs- und Dienstleistungen, Reparaturen und Montagen aller Art, soweit hierfür nicht eine staatliche Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist, Wiederbefüllung von Tonern, Farbbändern und Tintenpatronen.

2011-05-11:
Geschäftsanschrift: Salzburger Str. 35, 83404 Ainring. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pichler, Erika, Ainring, *06.06.1957. Bestellt: Geschäftsführer: Kimmeringer, Gerhard, Piding, *25.02.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-04-17:
Geschäftsanschrift: Salzburger Str. 40, 83404 Ainring.

2021-01-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2020 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 124,12 EUR und die Änderung des § III. der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.200,00 EUR.

2021-07-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der MML UG mit dem Sitz in Bad Reichenhall und die Änderung des Abschn. III. der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.201,00 EUR. Die MML UG mit dem Sitz in Bad Reichenhall (Amtsgericht Traunstein HRB 19452) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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