2008-11-05: Die San Remo Deutschland GmbH mit dem Sitz in Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 7996) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-11-05: Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals auf EURO, die Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR sowie die Erhöhung des Stammkapitals um weitere 24.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung der San Remo Deutschland GmbH, Sitz Aschaffenburg, HRB 7996 , durch Aufnahme und die Änderung der §§ 1 (Firma) und 3 (Stammkapital) und 6 (Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen. Neue Firma: ECM San Remo Deutschland GmbH. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.