2022-07-27: (Der Groß- und Einzelhandel und Vermittlungsgeschäfte mit Waren aller Art, die Einfuhr, die Be- und Verarbeitung von Waren, die Verwaltung von eigenem und fremdem Vermögen einschließlich der Verwaltung von Miet- und Pachtverhältnissen, Durchführung von Verkaufs- und Werbemaßnahmen sowie von Maßnahmen zur beruflichen Förderung der Abnehmer.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Edekastraße 1, 77656 Offenburg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen; dessen jeweilige gesetzliche Vertreter sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: EDEKA Südwest Handelsstiftung, Sankt Ingbert (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland E3/EDEKA Handelsstift./2022). Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des gesamten Vermögens der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EDEKA Handelsgesellschaft Südwest mbH (künftig: EDEKA Südwest Beteiligungsgesellschaft mbH)", Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 472239) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 04.07.2022, des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers sowie des Zustimmungsbeschlusses des beitretenden Rechtsträgers vom gleichen Tag. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.