2019-05-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2019. Geschäftsanschrift: An der Bünd 43, 97720 Nüdlingen. Gegenstand des Unternehmens: Kurierdienst, Paketdienst und alle damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Bukmaier, Eugen, Nüdlingen, *11.03.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-09-04: Die Gesellschafterversammlung vom 6.8.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der nachgenannten Ausgliederung und die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 6.8.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 6.8.2019 und Zustimmung des Inhabers vom 6.8.2019 das unter der Firma EDOS Logistik e.K., Inhaber Eugen Bukmaier mit Niederlassung in Nüdlingen (Amtsgericht Schweinfurt HRA 10058) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Bukmaier, Eugen, Nüdlingen, *11.3.1976 übernommen. Die Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgte am heutigen Tag. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.