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EDVNET GmbH

Netzwerkverkabelungen, Fachkompetenz
Adresse / Anfahrt
Industriestraße 41
79194 Gundelfingen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-01-13:
Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Ippolito, Alessandro, Reute, *10.04.1977; Marano, Domenico Rolando, Vörstetten, *18.12.1976, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-01-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2013. Geschäftsanschrift: Industriestraße 41, 79194 Gundelfingen. Gegenstand: Die Ausübung eines EDV-Unternehmens in folgenden Bereichen: Aktive und passive Netzwerktechnik, Verkauf und Beratung im Bereich PC und Apple Hard- und Software, Kundenspezifische IT - Lösungen, Kommunikationsplattformen und -techniken, Schwachstromlösungen rund um die Kommunikation, Elektrotechnische Lösungen und Produkte, Planung von IT - Strukturen, Projektabwicklung von IT - Lösungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Ippolito, Alessandro, Reute, *10.04.1977; Marano, Domenico Rolando, Vörstetten, *18.12.1976. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "EDVNET OHG", Gundelfingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 703489) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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