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EFB Elektronik Peter Salchert GmbH

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Adresse / Anfahrt
Industriestraße 8
63801 Kleinostheim
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
10x HR-Bekanntmachungen:

2006-10-26:
Einzelprokura: Salchert, Roswitha, Karlstein a.M., *24.06.1952.

2008-12-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2008 hat die Satzung neu gefasst und die Umstellung des Stammkapitals auf EURO sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 74.435,41 EUR auf 100.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Ködel, Jens, Plauen, *28.05.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-03-11:
Geschäftsanschrift: Hahnenkammstraße 17, 63791 Karlstein.

2011-01-05:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ködel, Jens, Plauen, *28.05.1971.

2011-12-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2011 hat die Änderung der §§ 7 (Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte) und 16 (Einziehung) der Satzung beschlossen.

2014-09-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2014 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Kleinostheim. Geschäftsanschrift: Industriestrasse 8, 63801 Kleinostheim.

2015-11-19:
Geschäftsführer: Heinze, Tilo, Bad Salzuflen, *21.02.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-02-02:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Heinze, Tilo, Bad Salzuflen, *21.02.1968.

2017-12-23:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der EFB-Elektronik GmbH mit dem Sitz in Bielefeld verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-02-08:
Die Verschmelzung wurde am 30.01.2018 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen .