2019-12-03: Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.11.2019. Geschäftsanschrift: Bayernstraße 6, 63939 Wörth a. Main. Gegenstand des Unternehmens: der Handel und Dienstleistungen mit Industrie-Elektronik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Horlebein, Holger, Obernburg, *07.06.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-12-31: Main. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zur Durchführung der Ausgliederung und Übernahme des unter der Firma Holger Horlebein e.K. mit Niederlassung in Obernburg a. Main betriebenen Unternehmens sowie die entsprechende Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 15.12.2020 mit Nachtrag vom 22.12.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2020 das unter der Firma Holger Horlebein e.K. mit Niederlassung in Obernburg a. Main (Amtsgericht Aschaffenburg HRA 6197) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Horlebein, Holger, Wörth a. Main, *07.06.1977 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.