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EFS EURO-FINANZSERVICE-Vermittlungs AG

Finanzdienstleistung, Euro-Finanz-Service, Führungskräfteakademie..., Produktpartner, Exklusivkonzepte, Seriösität, Führungsriege, Schadensmeldungen, Hinweisgeberplattform, Jubiläumsglückwünsche, Produktpartnern
Adresse / Anfahrt
Wallstraße 7
55122 Mainz
3x Adresse:

Isaac-Fulda-Allee 5
55124 Mainz


Athener Allee 19
55129 Mainz


Am Hollemann 22
59929 Brilon


Kontakt
76 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 76 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2006-01-26:
Vorstand: Arnold, Ralph, Wiesbaden, *15.12.1965, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Arnold, Ralph, Wiesbaden, *15.12.1965.

2007-07-06:
Die Hauptversammlung vom 06.06.2007 hat § 9 a ( Anrechnung von Tantiemen) der Satzung) ersatzlos gestrichen und die Änderung der Satzung in § 10 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tage mit der Fa. KREIS Finanzmanagement GmbH im Unternehmensverbund der EFS EURO-FINANZSERVICE mit Sitz in Mainz (HRB 8733) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme).

2011-03-28:
Nicht mehr Vorstand: Arnold, Ralph, Wiesbaden, *15.12.1965.

2011-04-12:
Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Mainz eingereicht.

2016-04-01:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der KORTEXX Versicherungsmakler GmbH mit Sitz in Mainz mit der EFS EURO-FINANZSERVICE-Vermittlungs Aktiengesellschaft mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 6239) eingereicht worden.

2016-05-10:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2016 mit der KORTEXX Versicherungsmakler GmbH mit Sitz in Mainz verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-08-09:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Döhring, Claudia, Mainz, *01.08.1969; Werner, Guido, Berlin, *19.06.1970.

2019-11-27:
Änderung der Geschäftsanschrift: Wallstraße 7-9, 55122 Mainz.

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