2006-03-06: Der mit der EFS Verwaltungs GmbH in Wachtberg (HRB 13440 Amtsgericht Bonn) am 21. Januar 2005 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist am 29.11.2005 mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung vom 29.11.2005 geändert.
2020-01-21: Der mit der EFS Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Kassel, HRB 13634 - vormals Amtsgericht Bonn, HRB 13440) am 21.01.2005 mit Änderung vom 29.11.2005 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 12.04.2019 zum 31.12.2019 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2021-01-20: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Elektro Werner und Grüning GmbH mit dem Sitz in Witzenhausen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.