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EGS Stromtankstellen GmbH

Basis erneuerbarer Energien, Schnellladen, Verkehrswende..., Unternehmensangaben, Projekt, TOP
Adresse / Anfahrt
Stuttgarter Straße 7
70469 Stuttgart
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2017-02-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.09.2016. Geschäftsanschrift: Heusteigstraße 64, 70180 Stuttgart. Gegenstand: An- und Verkauf von Grundstücken, Forderungen und anderen grundstücksgleichen Rechten, Projektentwicklung, Vermietung und Verpachtung. Weiter können alle hierzu relevanten Beratungsdienstleistungen durchgeführt werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Wasser, Stefan, Graz / Österreich, *24.02.1956, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-08-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: EGS Stromtankstellen GmbH. Neue Geschäftsanschrift: Stuttgarter Straße 7, 70469 Stuttgart. Gegenstand geändert; nun: die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und Betrieb von stationären und mobilen Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Wasserstoff betriebene Fahrzeuge und mobilen Ladefahrzeugen einschließlich zusammenhängender Dienstleistungen, wie z.B. Entwicklung und Betrieb von Hard- und Software oder Internetplattformen sowie Planungs- und Beratungsleistungen. die Herstellung und Bewirtschaftung, der Vertrieb und Handel mit Anlagen und Produkten der Energie-Gewinnung und -Speicherung, insbesondere in den Bereichen regenerativer Energie und Wasseraufbereitung. die Entwicklung und Förderung von Geschäftsideen, Infrastrukturmaßnahmen und Projekten in den Bereichen Energie und Klimaschutz, insbesondere E-Mobilität und Wasseraufbereitung. der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und Verwertung immaterieller Rechte aller Art (Markenrechte, Nutzungsrechte, Software u. ä.).

2020-03-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2020 mit Nachtrag vom 13.03.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Janssens, Joachim, Herrenberg, *19.10.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wasser, Stefan, Graz / Österreich, *24.02.1956.

2020-07-24:
Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Kleuker, Hans-Heinrich, Mannheim, *17.02.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Janssens, Joachim, Herrenberg, *19.10.1978.

2022-03-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 50.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 50.000,00 EUR.

2022-07-25:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 11.08.2021 mit Nachtrag vom 13.05.2022 in eine Aktiengesellschaft unter der Firma "EGS Stromtankstellen AG", Stuttgart gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.