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EKOL GmbH

Bitte aktiviere JavaScript, Zuverlässiger Service, Energiesystemen..., Ressourcenschonend, Effiziente
Adresse / Anfahrt
Hauptstraße 19
55469 Holzbach
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-02-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2009. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 19, 55469 Holzbach. Gegenstand: Der Verkauf, die Wartung und die Instandhaltung von Heizungsanlagen und Blockheizkraftwerken. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Laarmann, Jörg Heinrich Wilhelm, Niederkumbd, *30.05.1966, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-09-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: EKOL GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2012 mit der EKOL GmbH mit Sitz in Niederkumbd (Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 4766) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.