2007-12-03: Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) sowie die Einfügung eines neuen § 6 beschlossen. Der bisherige § 6 ist nunmehr § 7 und der bisherige § 7 ist nunmehr § 8. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Gesellschaftszweck ist die Altenhilfe. Der Gesellschaftszweck wird erfüllt durch den Betrieb von Alten- und Pflegeeinrichtungen (wie z. B. dem Betrieb eines Alten- und Pflegeheimes oder eines ambulanten Pflegedienstes).
2009-01-21: Die Gesellschafterversammlung vom 01.09.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 475.000,00 EUR auf nunmehr 500.000,00 EUR beschlossen. Geschäftsanschrift: Bondenwald 56, 22459 Hamburg. 500.000,00 EUR. Bestellt Geschäftsführer: Spriewald, Jörg, Hohenlockstedt, *14.07.1960; Winkelmann, Uwe, Pinneberg, *05.08.1965, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden Geschäftsführer: Ahrens, Jörg, Hamburg, *09.07.1953.
2015-12-28: Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Neue Firma: ELIM Diakonie Bergedorf GmbH. Bestellt Geschäftsführer: Spincke, Reinhard, Norderstedt, *26.09.1964; Warnke, Stefan Fred, Quickborn, *19.05.1959, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden Geschäftsführer: Spriewald, Jörg, Hohenlockstedt, *14.07.1960.
2016-03-14: Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen.
2020-09-23: Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 , 2 (Gegenstand) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR auf 600.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der Stiftung Freie evangelische Gemeinde in Norddeutschland mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 126102) beschlossen. Neue Firma: ELIM Diakonie GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gesellschaftszweck ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und des Wohlfahrtswesens. Der Gesellschaftszweck wird erfüllt insbesondere durch den Betrieb von Alten- und Pflegeeinrichtungen (wie z. B. dem Betrieb eines Alten- und Pflegeheimes oder eines ambulanten Pflegedienstes), Hospizdiensten, Eltern-Kind-Häusern und Servicebüros in Seniorenwohnanlagen. 600.000,00 EUR. Bestellt Geschäftsführer: Hanelt, Michael, Hamburg, *10.05.1973, einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden Geschäftsführer: Winkelmann, Uwe, Pinneberg, *05.08.1965. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Winkelmann, Uwe, Pinneberg, *05.08.1965. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.06.2020 sowie des Zustimmungsbeschusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.06.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse des Stiftungsrats vom 13.08.2020 und des Ältestenrats 29.08.2020 des übertragenden Rechtsträgers Teile des Vermögens der Stiftung Freie evangelische Gemeinde in Norddeutschland mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 126102) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.09.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.