2014-10-27: Firma geändert; nun: ELM Recycling GmbH & Co. KG.
2019-10-28: Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.08.2019 mit Nachtrag vom 29.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.08.2019 und 29.08.2019 den im Spaltungs- und Übernahmevertrag als "Teilbetrieb II" bezeichneten Unternehmensteil auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "ELM Vermögens-GmbH & Co. KG", Bissingen an der Teck (Amtsgericht Stuttgart HRA 733895) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-11-09: Firmenbezogene Daten aufgrund Umfirmierung geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: ELM Recycling Verwaltungs-GmbH, Bissingen an der Teck .