2007-08-07: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.03.2007 mit Änderung vom 04.06.2007. Gegenstand: die Beratung und die Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen zur Qualifizierung von Führungskräften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kelch, Matthias, Freiburg, *22.03.1962; Sinß, Michael, Wiesbaden, *03.05.1966, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-07-06: Geschäftsanschrift: Weichselstraße 3, 65191 Wiesbaden. Nicht mehr Geschäftsführer: Kelch, Matthias, Freiburg, *22.03.1962; Sinß, Michael, Wiesbaden, *03.05.1966. Bestellt als Geschäftsführer: Koch, Bernhard Heiner, Saarlouis, *29.09.1952, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-12-22: Nicht mehr Geschäftsführer: Koch, Bernhard Heiner, Saarlouis, *29.09.1952. Bestellt als Geschäftsführer: Sinß, Michael, Wiesbaden, *03.05.1966, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-09-03: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Ars Callida Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 23401) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-10-20: Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der ELN Consulting GmbH, Wien (Handelsgericht Wien, FN 422425p) eingereicht worden.
2021-04-27: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 10.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.11.2020 mit der ELN Consulting GmbH mit dem Sitz in Wien/Österreich verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.