2009-04-02: Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2009 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Radebeul. Geschäftsanschrift: Maxim-Gorki-Str. 2, 01445 Radebeul.
2014-06-16: Akademischen Grad ergänzt: Geschäftsführer: Dr. Rendko, Rastislav, Moritzburg, *29.04.1971, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Rendko, Kazimir, Zilina, *04.03.1941.
2017-06-26: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gallová, Dominika, Závodie / Slowakei, *28.03.1989. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Studénka, Frantisek, Vnorovy / Tschechische Republik, *26.03.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-07-05: Die Einreichung eines Verschmelzungsplanes vom 31.05.2017 wird gemäß § 122d UmwG bekanntgemacht. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt: als übertragende Gesellschaft die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit der Firma ELV Mastbau GmbH mit Sitz in Radebeul (Geschäftsanschrift: 01067 Dresden, Akmarkt 10 D), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 17766, als aufnehmende Gesellschaft die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach slowakischem Recht mit der Firma Elektrovod Slovakia s.r.o. mit Sitz in Žilina/Slowakische Republik (Geschäftsanschrift: 01042 ŽiIina, Bytčická 4) eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht Žilina unter Ident Nr. 31 615 317. Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft können nach dem deutschen Recht von der übertragenden Gesellschaft Sicherheitsleistung verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf durch das Registergericht bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe bei der übertragenden Gesellschaft schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs durch das Registergericht entstanden sind. Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft, die zum Tag der Billigung des Verschmelzungsplanes unbezahlte Forderungen haben, haben gemäß § 69 aa Abs. 5 HGB (sk) das Recht eine angemessene Sicherung der noch unbezahlten Forderungen zu verlangen. Können sich die Gläubiger mit der übernehmenden Gesellschaft über die Höhe der Sicherung nicht einigen, stellt das Gericht die Höhe der angemessenen Sicherung fest. Die Sicherung wird immer dann als angemessenen betrachtet, wenn der Sicherungsbetrag in Höhe der verlangten Forderung notariell hinterlegt ist. Die übertragende Gesellschaft hat nur einen Gesellschafter. Minderheitsgesellschafter bestehen nicht. Ein Hinweis auf die Rechte der Minderheitsgesellschafter ist daher nicht erforderlich. Die übernehmende Gesellschaft hat keine Minderheitsgesellschafter, weshalb auch keine Aussagen zu Rechten dieser zu treffen sind. Unter den folgenden Anschriften können kostenlose Auskünfte über diese Modalitäten eingeholt werden: Elektrovod Slovakia s.r.o., Bytčická 4, 01042 Žilina, Slowakische Republik sowie ELV Mastbau GmbH, Altmarkt 10 D, 01067 Dresden/Deutschland.
2017-09-04: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsplanes vom 31.05.2017 sowie der Beschlüss der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Elektrovod Slovakia s.r.o. mit dem Sitz in Zilina (Amtsgericht Zilina/Solwakische Republik, Ident.Nr. 31615317) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung liegen nach deutschem Recht vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
2017-11-20: Die Verschmelzung wurde am 07.11.2017 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.