2012-09-13: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.08.2012. Geschäftsanschrift: Sophienthaler Straße 21, 57644 Hattert. Gegenstand: die Herstellung und der Vertrieb von Drucksachen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Schnorr, Martin, Hattert, *02.05.1983, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-09-20: Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR auf nunmehr 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der EM - Endlosdruck GmbH mit Sitz in Hattert (Amtsgericht Montabaur, HRB 3376) beschlossen. Geändert hierbei auch: Firma und allgemeine Vertretungsregelung. Neue Firma: EM-Formulardruck GmbH. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Neue Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2019 mit der EM - Endlosdruck GmbH mit Sitz in Hattert (Amtsgericht Montabaur, HRB 3376) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.