2005-09-28: Die Hauptversammlung vom 31.08.2005 hat die Änderung der §§ 16 (Vergütung des Aufsichtsrats) und 17 (Ladung zur Hauptversammlung) der Satzung beschlossen.
2010-10-27: #DV.auswahl(Text="Bitte gewünschte Alternative auswählen:",Eingabe="Beim #Re.Name wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG."|"Beim RegG wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, 106 AktG","Nicht eingetragen: Beim #Re.Name wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG."|"zusätzlich mit Voraustext 'Nicht eingetragen:'")
2011-09-14: Die Hauptversammlung vom 08.09.2011 hat die Änderung des § 9 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
2011-11-02: Beim Amtsgericht Traunstein -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
2012-05-09: Die Hauptversammlung vom 30.04.2012 hat die Änderung des § 9 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
2012-06-06: Beim Amtsgericht Traunstein -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
2015-09-22: Beim Amtsgericht Traunstein -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
2017-03-22: Beim Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein wurde ein Verschmelzungsvertrag vom 15.03.2017 eingereicht. Danach ist beabsichtigt, die EMG MILLING GmbH mit dem Sitz in Waldkraiburg auf die Gesellschaft zu verschmelzen.
2017-04-28: Die EMG MILLING GmbH mit dem Sitz in Waldkraiburg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.03.2017 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-09-06: Beim Amtsgericht Traunstein -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.