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EMINI Baustahlverlegung GmbH

Rewe, Bögl Wind, Max Bögl..., Bauherren Max Bögl, Züblin, Windkraftanlagen, Stahlverlegung, ARGE, Bögl Fertigteilwerke
Adresse / Anfahrt
Friedrichstraße 29
01067 Dresden
1x Adresse:

Königstraße 12
01097 Dresden


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-07-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.06.2017. Geschäftsanschrift: Königstr. 12, 01097 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Eisenflechten, Bewehrung, Bauhilfsleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Emini, Sami, Dresden, *26.10.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-08-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR auf 25.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 4 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 21.06.2017 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft vom selben Tag das Vermögen als Ganzes von der EMINI Stahl Dresden e.K. mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRA 9903) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.