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ENERTRAG Service GmbH

Erneuerbare Energiequellen & Umwelt, Verbundkraftwerk®, Verbundkraftwerk..., Repowering, Wasserstoff und Wärme, Wind und Sonne, Energy Transition, Lénergie, Utilisation, Länderseiten
Adresse / Anfahrt
Dauerthal
17291 Prenzlau
Kontakt
20 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 51 Mitarbeiter
Formell
16x HR-Bekanntmachungen:

2011-03-04:
Nicht mehr Geschäftsführer: Michel, Dieter.

2011-03-04:
Geschäftsanschrift: Gut Dauerthal 3, 17291 Dauerthal Gegenstand: Erbringung von Dienstleistungen im Bereich von Service, Wartung, Retrofit, Installation sowie Kauf, Verkauf und Vertrieb von Windturbinen und sonstigen technischen Anlagen. Grund- oder Stammkapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Winter, Jörg, *26.02.1966, Saerbeck. Geschäftsführer: Michel, Dieter, *26.06.1956, Lübeck. War Geschäftsführer: Weber, Michael, *20.09.1953, Schneverdingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 31.03.2010 zuletzt geändert durch Beschluss vom 18.11.2010. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.11.2010 ist der Sitz der Gesellschaft von Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 113723) nach Dauerthal verlegt und der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst und insbesondere geändert in § 1 (Firma, Sitz, Dauer),§ 2 (Gegenstand des Unternehmens). Tag der ersten Eintragung: 11.05.2010.

2011-04-01:
Geschäftsführer:Heidkamp, Johannes, *15.08.1956, Dortmund. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.01.2011 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 5 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss) geändert..

2011-06-14:
Prokura: Götschenberg, Doris, *30.12.1956, Lübeck, Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen.

2011-11-18:
Grund- oder Stammkapital: 250.000,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2011 ist das Stammkapital um 225.000,00 EUR auf 250.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital).

2013-08-16:
Nicht mehr Geschäftsführer: Winter, Jörg

2015-11-05:
Nicht mehr Geschäftsführer: Heidkamp, Johannes. Geschäftsführer: Hagmann, Michael Bernhard, *02.10.1976, Berlin

2017-06-29:
Geschäftsführer: 6.Dr. Hering, Gunar, *07.02.1972, Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Hagmann, Michael Bernhard

2017-10-19:
Vorstand: Geschäftsführer: 7. Schüttrumpf, Veit-Gunnar, *15.08.1968, Ottersberg

2020-06-15:
Prokura: Sellner, Walter, *09.09.1961, Negenharrie. Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen.

2020-10-01:
Nicht mehr Geschäftsführer: Schüttrumpf, Veit-Gunnar

2020-11-13:
Geschäftsführer: Sellner, Walter, *09.09.1961, Negenharrie. Prokura: Nicht mehr Prokurist: Sellner, Walter

2021-01-21:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: Götschenberg, Doris

2021-02-09:
Geschäftsführer: Neuhann, Jan-Christoph, *23.08.1982, Hamburg

2022-03-10:
Kapital: 275.000,00 EUR. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.02.2022 ist das Stammkapital um 25.000,00 EUR auf 275.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 .

2022-03-16:
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.02.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die RAWI Tec GmbH (Amtsgericht Mainz, HRB 45218) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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