2013-06-11: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.05.2013. Geschäftsanschrift: Wupperstr. 2, 40219 Düsseldorf. Gegenstand: - der Import und Export von und der Großhandel mit Artikeln vornehmlich aus deutscher und japanischer Fertigung für den gastronomischen Bedarf, insbesondere von Küchengeräten und Haushaltswaren, Glaswaren, Porzellan und Geschirr, ferner Artikel und Zubehör für den Personenarbeitsschutz sowie Geschenkartikel, - Beratungs- und Planungstätigkeiten im Bereich der Gastronomie, - Beratung über und Vermittlung von Reparaturen von Haushalts-waren, insbesondere japanische Küchengeräte, - Vermittlung des Handels mit industriellen Erzeugnissen, vor-nehmlich aus und innerhalb der Staaten der Europäischen Union, - Kundenberatung in den Bereichen Qualität und Sicherheit bezüglich der vorgenannten Waren, - Marktforschung im Bereich von und Vorführung von japanischen Produkten, - Besucherbetreuung bei Messen, Ausstellungen und Warenpräsentationen, - Vermittlung von Übersetzungs- und Dolmetscherdienstleistungen. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Nishioka, Hiroshi, Meerbusch, *28.04.1959, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-07-21: Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 23.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR beschlossen. Ferner wurde Ziffer 1 und damit die Firma sowie Ziffer 4 und somit die allgemeine Vertretungsregelung geändert. Neue Firma: ENOYA GmbH. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Nicht mehr Geschäftsführer: Nishioka, Hiroshi, Meerbusch, *28.04.1959. Bestellt als Geschäftsführer: Enosawa, Tomoko, Düsseldorf, *22.02.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.