2007-05-16: Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2007 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: ENR social projects GmbH.
2007-05-16: Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2007 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: ENR social projects GmbH.
2014-12-17: Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2014 hat die Änderung der §§ 9 (Ergebnisverwendung) und 12 (Vermögensbindung) der Satzung beschlossen.
2021-12-14: Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und die Änderung der §§ 2 , 3 (Stammkapital) und 12 (Vermögensbindung) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder auf die die in § 53 Nr. 2 AO genannten Voraussetzungen zutreffen, sowie die Wahrnehmung der Funktion als Stiftungsträger und /oder Treuhänder für unselbstständige gemeinnützige Stiftungen, insbesondere der NR social projects Stiftung, sowie allgemeine Treuhandtätigkeiten. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere dadurch, dass die Gesellschaft Personen im Sinne Abs. 2 Unterstützungsleistungen unmittelbar gewährt, um deren Not zu lindern. Solche Unterstützungsleistungen können insbesondere sein: Sachzuwendungen, Bargeldzuwendungen, Übernahme von Krankheits- oder Pflegekosten, Übernahme von Mietkosten u.ä Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßi-gen Zwecke verwendet werden. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden. Neues Stammkapital: 25.564,59 EUR. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reithmann, Edith, geb. Mayer, Baldham, *22.08.1959.
2022-05-21: Die Gesellschafterversammlung vom 13.5.2022 hat die Änderung des § 2 der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder auf die die in § 53 Nr. 2 AO genannten Voraussetzungen zutreffen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere dadurch, dass die Gesellschaft Personen im Sinne Abs. 2 Unterstützungsleistungen unmittelbar gewährt, um deren Not zu lindern. Solche Unterstützungsleistungen können insbesondere sein: Sachzuwendungen, Bargeldzuwendungen, Übernahme von Krankheits- oder Pflegekosten, Übernahme von Mietkosten u.ä Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßi-gen Zwecke verwendet werden. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden.