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EPS Empowerment psycho-sozial gGmbH

NGOs
Adresse / Anfahrt
c/o Rüdiger Mangel
Homburger Straße 26
14197 Berlin
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-09-28:
Firma: EPS Empowerment psycho-sozial gGmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Rüdiger Mangel, Homburger Straße 26, 14197 Berlin; Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens und der beruflichen Bildung. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke durch: die Durchführung von Maßnahmen der Einzelfallhilfe; dabei wird Einzelfallhilfe als Eingliederungsmaßnahme für Menschen mit psychischen, geistigen beziehungsweise körperlichen Erkrankungen oder Behinderungen entsprechend §§ 53, 54 SGB XII verstanden; die Durchführung von Bildungsveranstaltungen im Bereich der gemeindeorientierten ambulanten Psychiatrie; die Durchführung von Maßnahmen der konzeptionellen Weiterentwicklung und Verbreitung gemeindeorientierter ambulanter Versorgung psychisch kranker Menschen, insbesondere in Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ; die Durchführung von Maßnahmen des beruflichen Erfahrungsaustausches im internationalen, insbesondere europäischen Zusammenhang (z. B. europäische Fachtagungen zur gemeindeorientierten ambulanten Psychiatrie; Konzeptionierung und Durchführung von fachbezogenen Einrichtungsbesuchen für Mitarbeiter/innen in der ambulanten Psychiatrie). Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Mangel, Rüdiger, *21.07.1951, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 05.05.2017 mit Änderung vom 26.07.2017 in § 1 (Firma); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Einzelfallhilfe e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, VR 20481 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 05.05.2017; 26.07.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2018-06-08:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Einzelfallhilfe Berlin gGmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 99150 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.