2013-11-05: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.10.2013. Gegenstand des Unternehmens: Sämtliche mit dem Bereich Internet und Telekommunikation zusammenhängende Entwicklungen, Dienstleistungen und Handelsgeschäfte, soweit hierfür nicht eine Lizenz nach dem Telekommunikationsgesetz erforderlich ist. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Haßler, Gerd, Augsburg, *14.05.1948, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Holhozinskyj, Nicola, Adelsried, *02.11.1978; Schlegel, Kerstin, Adelsried, *28.03.1966. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ERAMON AG mit dem Sitz in Gersthofen (Amtsgericht Augsburg HRB 2123). Der formwechselnde Rechtsträger (ERAMON AG) hat am 10.11.2011 mit der Hassler & Mair GmbH mit dem Sitz in Gersthofen (Amtsgericht Augsburg HRB 8557) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Hauptversammlung der ERAMON AG hat mit Beschluss vom 10.11.2011 zugestimmt. Dieser am 22.12.2011 im Handelsregister (Amtsgericht Augsburg HRB 2123) eingetragene Vertrag besteht unverändert fort.
2016-01-15: Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10.11.2011 mit der Hassler GmbH mit dem Sitz in Gersthofen (Amtsgericht Augsburg HRB 8557) ist durch Kündigung zum 31.12.2015 beendet. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschlusss vom 12.01.2016 zugestimmt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.