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ERFURTH & MORDHORST GmbH

Bekleidungsgeschäft, HV Polo, Outdoordecken..., Chameau, Spooks, Ariat, Eskadron, Pikeur, Reithelme, Aigle, Reitstiefel
Adresse / Anfahrt
Barkauer Straße 119
24145 Kiel
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-08-26:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die MORDHORST GmbH mit Sitz in Kiel durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-08-26:
Name der Firma: ERFURTH & MORDHORST GmbH; Gegenstand: Handel mit Sicherheitsausrüstungen, Sportausrüstungen, Sportgeräten und Zubehör; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.08.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die SPORT ERFURTH GmbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 4051 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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