2018-01-03: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2007 mit Änderung vom 24.02.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München HRB 167715) nach Frankfurt am Main und in § 9 (Bekanntmachungen) beschlossen. Geschäftsanschrift: Bettinastr. 30, 60325 Frankfurt am Main. Gegenstand: Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Informatik sowie von Beratungsdienstleistungen für das Management von Firmen und Organisationen. Stammkapital: 150.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Aeschlimann, Christoph Philipp, Vessy / Schweiz, *28.03.1977; von der Ahe, Olaf, Hattersheim am Main, *06.04.1971. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Väth, Thilo, Frankfurt am Main, *08.04.1979. Die Zweigniederlassung in Frankfurt am Main ist aufgehoben.
2018-05-18: Prokura erloschen: Väth, Thilo, Frankfurt am Main, *08.04.1979.
2018-12-21: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Aeschlimann, Christoph Philipp, Vessy / Schweiz, *28.03.1977; von der Ahe, Olaf, Hattersheim am Main, *06.04.1971. Bestellt als Geschäftsführer: Bott, Martin, München, *04.04.1971; Gisler, Andreas, Flurlingen / Schweiz, *22.01.1963.
2022-01-18: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SEI Swiss Engineering Institute GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 213308) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-01-18: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Condato GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 98258 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.