2009-02-13: (Betrieb der Landwirtschaft, also die Gewinnung von Pflanzen und Pflanzenteilen mit Hilfe der Naturkräfte einschließlich Tierzucht und Tierhaltung). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Aldrup 3, 27793 Wildeshausen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige organschaftlichen Vertreter sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: ES Agrarbetriebe GmbH, Wildeshausen (Amtsgericht Oldenburg HRB 202256), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-04-09: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.02.2009 und des Eigentümers der übertragenden Rechtsträger vom 17.02.2009 das Vermögen des Eike R. Stöver e.K. mit Sitz in Wildeshausen (AG Oldenburg HRA 140788), des Gut Recknitztal Agrar e.K. mit Sitz in Semlow (AG Stralsund HRA 2015) sowie des MFP Agrarproduktion e.K. mit Sitz in Blumenberg (AG Stendal HRA 22136) jeweils als Gesamtheit im Wege der Aufnahme durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der jeweiligen Eintragung auf dem Registerblatt der übertragenden Rechtsträger. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2009-05-08: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf den Registerblättern der übertragenden Rechtsträger - Eike R. Stöver e.K. am 07.04.2009, Gut Recknitztal Agrar e.K. am 14.04.2009, MFP Agrarproduktion e.K. am 14.04.2009 - wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
2010-06-25: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.02.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.02.2010 mit der AGE-Agrar-Produktion-Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Semlow (Amtsgericht Stralsund HRB 2824) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2018-03-02: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.02.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.02.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.02.2018 mit der Kartoffel EzG Schaumburger Land GmbH mit Sitz in Wildeshausen verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.