2006-02-21: In Ergänzung der Eintragung vom 02.12.2005 nachgetragen: Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ESM Ertl Systemlogistik Minden GmbH, Minden (AG Bad Oeynhausen HRB 4098) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.