2009-01-08: Geschäftsanschrift: Mörkenstr. 12, 22767 Hamburg. Der mit der Beteiligungsgesellschaft Quandt m.b.H. & Co., Hamburg (AG Hamburg, HRA 74232) am 28.12.1994 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung zum 31.12.2008 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2009-12-16: Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. 2. (Geschäftsjahr) beschlossen.
2010-09-24: Die Gesellschafterversammlung hat am 24.08.2010 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 22.435,41 auf EUR 48.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 1 Abs. 1. (Firma), 3 (Stammkapital) und 8 zu ändern. Neue Firma: ESTAROBA Industriemontagen GmbH. Neues Stammkapital: 48.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2010 mit der "MQ" Beteiligungsgesellschaft Quandt mbH - geändert in: ESTA Industriemontagen GmbH - mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 26327) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-07-11: Änderung zur Geschäftsanschrift: Bugdahnstraße 5, 22767 Hamburg.
2016-09-01: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der MANACO-Betriebsführungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.