2009-11-26: Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2009 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Herabsetzung um 6,89 EUR auf 38.340,00 EUR bei gleichzeitiger Erhöhung um 10,00 EUR auf 38.350,00 EUR beschlossen. Ferner hat die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2009 die Erhöhung des Stammkapitals um 25.500,00 EUR auf 63.850,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der LFV Leupoldishainer Fahrzeugverwertungs- und handels GmbH mit dem Sitz in Leupoldishain sowie die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 4a (Zustimmungsbedürftige Geschäfte) und 6 (Gesellschafterbeschlüsse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Königsteiner Straße 46, 01824 Königstein OT Leupoldishain. Neues Stammkapital: 63.850,00 EUR.
2009-12-03: Die LFV Leupoldishainer Fahrzeugverwertungs- und handels GmbH mit dem Sitz in Leupoldishain (Amtsgericht Dresden HRB 14667) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2009 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung ebenfalls vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.