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ETA Siemer GmbH

Elektrosicherheit, Bediener, EFKffT..., Elektrofachkraft, Explosionsschutz, Unterweisung, Befähigte, Anschlagen von Lasten, Südfeld
Adresse / Anfahrt
Am Südfeld 12a
49377 Vechta
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4 Ansprechpartner/Personen
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mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-02-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.01.2020. Geschäftsanschrift: Am Südfeld 12 a, 49377 Vechta. Gegenstand: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Elektrotechnik und Arbeitssicherheit, Tätigkeit als Sachverständiger im Bereich Elektrotechnik einschließlich der Erstellung von Gutachten, Übernahme der Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie Erbringung sonstiger mit diesen Bereichen in Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Siemer, Andreas, Vechta, *10.05.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Siemer, Petra Maria, Vechta, *15.09.1970. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Andreas Siemer, Vechta, *10.05.1971 unter der Firma Elektrotechnische Akademie Siemer e.K. in Vechta betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 09.01.2020. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.

2020-02-17:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 17.02.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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