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ETEC GmbH Sicherheitstechnik

Personaldienstleistungen und -beratung, Brandmeldeanlagen Videoanlagen, Errichtung Zaunanlagen..., Gartenzaun Maschendrahtzaun, Maschendrahtzaun Schiebetore, Polleranlagen Gartenzaun, Schrankenanlagen Polleranlagen, Videoanlagen Schrankenanlagen, Zaunanlagen Brandmeldeanlagen
Adresse / Anfahrt
Oscar-Kjellberg-Straße 15
03238 Finsterwalde
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-09-01:
Geschäftsanschrift: Leipziger Straße 62-67, 03238 Finsterwalde.

2011-11-11:
Sitz: Geschäftsanschrift: Leipziger Straße 61-67, 03238 Finsterwalde. Gegenstand: der Vertrieb und die Montage von elektronischer und mechanischer Sicherheitstechnik, insbesondere von Brandmelde- und Einbruchmeldeanlagen, Rauchabzugs- und Fluchtweganlagen, Satellitenanlagen, Antriebstechnik für Tor- und Zaunanlagen, Schrankenanlagen, Polleranlagen, Videoüberwachungsanlagen und Schließanlagen. Grund- oder Stammkapital: 75.000,00 EUR . Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.09.2011 sind das Stammkapital auf 25.564,59 EUR umgestellt, sodann um 49.435,41 EUR auf 75.000,00 EUR erhöht, der Gegenstand der Gesellschaft geändert und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Geändert sind insbesondere § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile)..

2015-10-14:
Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Oscar-Kjellberg-Straße 15, 03238 Finsterwalde

2016-10-26:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.09.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die MHS Bau GmbH mit Sitz in Finsterwalde (Amtsgericht Cottbus, HRB 4755) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird

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