2011-09-14: Die specialist support partner networks gmbH mit dem Sitz in Aschheim (Amtsgericht München HRB 180086) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-01-13: Die Gesellschafterversammlung vom 04.01.2016 hat die Änderung der §§ 2 , 4 (Stammkapital), 9 (Gesellschafterversammlung), 10 (Gesellschafterbeschlüsse), 11 (Abtretung), 12 (Übertragung von Geschäftsanteilen), 15 (Einziehungsvergütung), 17 (Kündigung), 18 (Wettbewerbsklausel) und die Einfügung von § 21 (Sonderrechte und Sonderpflichten Dieter Horneck) in die Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Vertrieb, Montage und Wartung von ITK-Systemen (IT-Kommunikationssystemen). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Horneck, Dieter, Fernmeldemeister, Neufinsing.