2008-08-26: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.08.2008 mit der Gebr. Affeld GmbH Elektrofachgroßhandel mit Sitz in Bornheim (Amtsgericht Bonn, HRB 4464) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-01-08: Der mit der ETL Paul Schlegel Holding GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 3003) bestehende Beherrschungs- und Ergebnisübernahmevertrag vom 15.10.1999 ist durch Vertrag vom 05.12.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2013 hat der Änderung zugestimmt.
2015-08-03: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.07.2015 mit der Solka GmbH Elektrogroßhandel mit Sitz in Moers (Amtsgericht Kleve, HRB 5924) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-04-24: Nicht mehr Geschäftsführer: Lönenbach, Michael, Bonn, *30.09.1963.
2017-08-02: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.07.2017 mit der Rose GmbH, Fachgroßhandel für Elektrotechnik, Industrieelektronik und Lichttechnik mit Sitz in Pulheim (Amtsgericht Köln, HRB 54713) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-01-08: Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 hat beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 940.777,06 um EUR 14,94 auf EUR 940.792,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Der Gesellschaftsvertrag ist ferner geändert in § 7 (Gesellschafterversammlung) Abs. 6 Satz 2, § 8 (Geschäftsführer) Abs. 3 b) und § 11 (Vertragsstrafe) Abs. 6. Änderung zur Geschäftsanschrift: Carl-Friedrich-Gauß-Straße 1, 50259 Pulheim. Neues Stammkapital: 940.792,00 EUR.