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ETS Touristik GmbH

Lokales Unternehmen, Rückbeförderung, Leistungsänderungen..., Fahrtantritt, Beaufsichtigung, Unwirksamkeit, Fahrgäste, Anweisungen des Bordpersonals, Tours-Germany, Chauffeurservices, Sigthseeing
Adresse / Anfahrt
Platanenallee 32
64832 Babenhausen
1x Adresse:

Wiesenhüttenplatz 39
60329 Frankfurt am Main


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2014-04-08:
Geschäftsanschrift: Platanenallee 32, 64832 Babenhausen .

2017-08-15:
Bestellt als Geschäftsführerin: Sehr, Jennifer, Babenhausen, *24.08.1978, einzelvertretungsberechtigt.

2018-02-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 0,41 EUR beschlossen. Neue Firma: ETS Touristik Verwaltungs GmbH. Neues Stammkapital: 25.565,00 EUR.

2018-08-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: ETS Touristik GmbH. Neuer Gegenstand: der Betrieb eines Bus- und Mietwagenunternehmes zur Durchführung von Stadtrundfahrten und touristischen Tagesausflügen sowie Limousinenservice.

2018-11-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 74.435,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der ETS Edeltraud Sehr Touristik GmbH & Co. KG; Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 28251) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR.

2018-12-12:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ETS Edeltraud Sehr Touristik GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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