2017-05-31: VR 1005: PROFESSIONAL LIGHTING DESIGNERS´ ASSOCIATION e.V. PLDA, Gütersloh ( Gütersloh dem vorgenannten Verein ist nach Wegfall aller Mitglieder durch Beschluss des Registergerichts vom 31.05.2017 die Rechtsfähigkeit entzogen worden. Der Entzug der Rechtskraft wird erst mit der Rechtskraft des Beschlusses vom 31.05.2017 wirksam. Der Verfahrenswert wird auf 600,00 Euro festgesetzt. Den Beteiligten wird der Beschluss hiermit bekannt gegeben. Gegen vorgenannten Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, sofern der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gütersloh, Friedrich-Ebert-Str. 30, 33330 Gütersloh, oder dem Beschwerdegericht, dem Oberlandesgericht Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.Die Beschwerde muss spätestens innerhalb einem Monat bei dem Amtsgericht Gütersloh oder dem Oberlandesgericht Hamm eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.