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EUROstor GmbH

Proxmox, Hyperconverged, Ceph..., Huawei OceanStor, Infortrend EonStor, NVMe, JovianDSS
Adresse / Anfahrt
Hornbergstraße 39
70794 Filderstadt
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2009-04-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.04.2009. Geschäftsanschrift: Kriegsbergstr. 15, 70174 Stuttgart. Gegenstand: Das Halten und Verwalten eigener Vermögenswerte für eigene Rechnung (Vorratsgesellschaft). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Knaus, Thomas, Weinstadt, *25.08.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-07-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand), § 3 (Stammkapital) beschlossen. Firma geändert; nun: EUROstor GmbH. Geschäftsanschrift: Hornbergstr. 39, 70794 Filderstadt. Gegenstand geändert; nun: Herstellung und der Vertrieb von Computerspeichersystemen, insbesondere Raidsystemen sowie von ähnlichen und damit zusammenhängenden Produkten und Aktivitäten. Bestellt als Geschäftsführer: Bochtler, Franz, Tübingen, *29.09.1958, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Knaus, Thomas, Weinstadt, *25.08.1975.

2009-08-17:
Die Gesellschaft hat am 24.07.2009 den Entwurf des Verschmelzungsplans zwischen der "European IT Storage Limited", Dublin (lrish Companies Registration Office Firmennummer 387173) und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht. Gem. § 122d Satz 3 UmwG wurde dem Registergericht von den Beteiligten Folgendes mitgeteilt: An der Verschmelzung sind als übertragende Gesellschaft beteiligt die European lT Storage Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach irischem Recht mit dem Sitz in Dublin, Irland, und als aufnehmende Gesellschaft die EUROstor GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit dem Sitz in Stuttgart. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im irischen Registergericht in Dublin (lrish Companies Registration Office) unter der Firmennummer 387173. Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 729646. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um einen Alleingesellschafter handelt und außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen EUROstor GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen EUROstor GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen EUROstor GmbH nach § 125a Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen EUROstor GmbH gem. § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der EUROstor GmbH unter deren Geschäftsanschrift Hornbergstr. 39, 70794 Filderstadt, Deutschland geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden EUROstor GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.

2010-05-31:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.12.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "European IT Storage Limited", Dublin (Amtsgericht lrish Companies Registration Office Firmennummer 387173) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-05-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "European IT Storage Limited", Dublin (Amtsgericht lrish Companies Registration Office Firmennummer 387173) auf 200.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 200.000,00 EUR.

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