2022-03-16: Firma: EV Digital Invest AG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Joachimsthaler Straße 12, 10719 Berlin; Gegenstand: Jede Form von Finanzierungen und Investitionen, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien und sonstigen Sachwerten und Vermögensgegenständen. Dies umfasst den Betrieb, die Weiterentwicklung, die Vermarktung und den Vertrieb eines internetbasierten Systems für Plattform-Finanzierungen und -Investitionen. Der Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft umfasst auch die Beteiligung an Immobilienprojekten und Immobiliengesellschaften, insbesondere die unmittelbare und mittelbare Beteiligung an Kapital- oder Personengesellschaften, die Immobilien besitzen oder planen Immobilien zu erwerben. Schließlich die Verwaltung des eigenen Vermögens, einschließlich der Gründung, der Übernahme und des Erwerbs von Anteilen an Unternehmen sowie der Verwaltung eingegangener Beteiligungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 4.000.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: 1.
Barten, Tobias, *04.11.1981, Berlin; Vorstand: 2.
Laubenheimer, Marc, *15.09.1985, Berlin; Prokura: 1.
Kromer, Sebastian, *22.02.1985, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 28.02.2022; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der EV Digital Invest GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 188794 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 28.02.2022.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2022-04-08: Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.03.2022 ist die Satzung geändert in §§ 4 (genehmigtes Kapital 2022/I, bedingtes Kapital 2022/I, bedingtes Kapital 2022/II) und 5 (Aktien). Durch weiteren Beschluss der Hauptversammlung vom 06.04.2022 ist die Satzung geändert in §§ 4 (bedingtes Kapital 2022/I) und 5 (Aktien). Rechtsverhaeltnis: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.03.2022 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 22.03.2027 einmal oder mehrmals um einen Betrag bis zu insgesamt 2.000.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2022/I); Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.03.2022; 06.04.2022 um bis zu 1.600.000,00 EUR bedingt erhöht. (Bedingtes Kapital 2022/I); Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.03.2022 um bis zu 400.000,00 EUR bedingt erhöht. (Bedingtes Kapital 2022/II)
2022-04-29: Stamm- bzw. Grundkapital: 4.450.000,00 EUR; Rechtsform: Die Hauptversammlung vom 13.04.2022 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 450.000,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 450.000,00 EUR durchgeführt. Die Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 27.04.2022 geändert in § 4 .