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EV Energieverbund AG

Energiewirtschaft, Sammelenergie, Stromtarife..., Energiebeschaffung, Energiekostenoptimierung, Energieabnehmer
Adresse / Anfahrt
Messeturm
60308 Frankfurt am Main
1x Adresse:

Am Waldgraben 3
63165 Mühlheim am Main


Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
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mind. 10 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-04-26:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 06.11.2003, mehrfach geändert. Die Hauptversammlung vom 04.03.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma), in § 2 Ziffer 1 (Gegenstand des Unternehmens), in § 4 Ziffer 1 (Grundkapital) und in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Anröchte (bisher Paderborn HRB 7756) nach Frankfurt am Main beschlossen. Geschäftsanschrift: Messeturm, 60308 Frankfurt am Main. Gegenstand: Bündelung von Geschäftskunden, vornehmlich im Bereich Strom und Gas und der Einkauf von Strom und Gas für Kunden bei Strom- und Gaswerken sowie Monitoring und Beratung im Bereich der Energieoptimierung. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Vorstand: Förster, Hubert, Anröchte, *23.12.1970; Jäger, Sara, Anröchte, *29.10.1979. Bestellt als Vorstand: Dr. Geckler, Alexander, Bruchsaal, *03.10.1965. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht

2011-08-01:
Die Hauptversammlung vom 22.06.2011 hat die Änderung des § 4 Abs. 2 (Stammkapital) sowie die Erhöhung des Grundkapitals um 450.000,00 EUR und mit ihr die Änderung in § 4 Abs. 1 (Stammkapital) beschlossen. Neues Grundkapital: 500.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht

2012-09-24:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o Sven Gerzon, Am Waldgraben 3, 63165 Mühlheim am Main. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 01.06.2012 im Wege des Formwechsels in die EV Energieverbund GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 94731) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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