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EVD Entsorgungsverbund Düsseldorf GmbH & Co. KG

Recyclingzentrum, Wertstoffhöfe, Flingern/Lierenfeld..., Reisholz, Leistungsverbund, Posener, Papierrecycling
Adresse / Anfahrt
Karl-Hohmann-Straße 4-6
40599 Düsseldorf
Kontakt
18 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 18 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2007-04-24:
EVD Entsorgungsverbund Düsseldorf GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Karl-Hohmann-Straße 4-6, 40599 Düsseldorf, Der Handel, die Entsorgung und die Verwertung von Abfall-, Roh- und Wertstoffen und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: EVD Entsorgungsverbund Düsseldorf Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 55684).

2007-06-12:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.05.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 16.05.2007 einen Unternehmensteil des von dem Einzelkaufmann Tillmanns, Karl, Düsseldorf, *30.06.1953 unter der Firma der Karl Tillmanns Rohproduktengroßhandlung e.K. in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRA 19301) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-06-12:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.05.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.05.2007 Teile des Vermögens der Meurer & Drebes GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 16433) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-06-12:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.05.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.05.2007 Teile des Vermögens der K. Tillmanns GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 20522) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-06-26:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Meurer & Drebes GmbH (AG Düsseldorf HRB 16433) am 14.06.2007 wirksam geworden.

2007-06-26:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers K. Tillmanns GmbH, HRB 20522 am 13.06.2007 wirksam geworden.

2007-07-17:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Karl Tillmanns Rohproduktengroßhandlung e.K. (AG Düsseldorf HRA 19301) am 09.07.2007 wirksam geworden.

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