2018-12-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2018. Geschäftsanschrift: In den Birken 1D, 65479 Raunheim. Gegenstand: Planung und Durchführung von: Veranstaltungen aller Art, Teambuildingveranstaltungen, Festivals, Konzerte, Sportveranstaltungen. Catering, Boots- und Strandmöbelverleih. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Salernitano, Germano, Raunheim, *16.01.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-02-25: Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Messplatz 13, 65479 Raunheim. Gegenstand geändert/erweitert, nun: Neuer Gegenstand: Planung und Durchführung von: Veranstaltungen aller Art, Teambuildingveranstaltungen, Festivals, Konzerte, Sportveranstaltungen, Catering, Boots- und Strandmöbelverleih, ferner Betrieb einer Vollgastronomie/Schank- und Speisewirtschaft mit Alkoholausschank.
2020-12-03: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: In den Birken 1d, 65479 Raunheim.
2022-06-30: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Conventi Congress & Event GmbH mit dem Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 98957) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.