2021-06-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.05.2021. Geschäftsanschrift: Neusser Straße 467, 50733 Köln. Gegenstand: Management und Vermittlung von Schauspielern, Darstellern, Models und Artists (Hair- & Makeup, Styling) für Foto- und Filmproduktionen, Organisation und Abwicklung von Castings und Produktionen, fotografische Dienstleistungen, Vermittlung von Studioräumlichkeiten und Mietflächen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hupe, Torsten, Dormagen, *11.10.1979, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-08-16: Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens EVERYDAY PEOPLE Torsten Hupe Casting Agentur e.K. (Amtsgericht Köln, HRA 35618) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.001,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.06.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.06.2021 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Torsten Hupe, geboren am 11.10.1979, wohnhaft in Dormagen unter der Firma EVERYDAY PEOPLE Torsten Hupe Casting Agentur e.K. in Köln (HRA 35618) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.