2007-06-07: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. McKay, James Clime, Edinburgh, *23.06.1952; Rieken, Michael, Diepholz, *07.08.1967.
2009-04-24: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.02.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.02.2009 mit der Erich Wesjohann Verwaltungs GmbH mit Sitz in Visbek- Rechterfeld (Amtsgericht Oldenburg HRB 110594) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2013-09-06: Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
2015-06-16: Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung, Vertretung,zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte) und § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Wesjohann, Dirk, Visbek, *01.09.1972; Wesjohann, Jan, Visbek, *14.11.1976, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-05-04: Die Eintragung lfd. Nr. 13 wird wegen eines Schreibfehlers wie folgt neu gefasst: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.04.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.04.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.04.2016 Teile des Vermögens der Vaxxinova GmbH mit Sitz in Cuxhaven als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2016-05-23: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.05.2016 wirksam geworden.
2016-08-10: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Lichtenstein, Andreas, Lohne, *26.10.1974.
2016-11-10: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Prof. Dr. Preisinger, Rudolf, Wingst, *17.12.1957.
2018-03-28: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.03.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.03.2018 Teile des Vermögens der Lohmann Tierzucht Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Cuxhaven als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2018-04-06: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.03.2018 wirksam geworden.
2020-06-17: Prokura erloschen: Dr. McKay, James Clime, Edinburgh, *23.06.1952.
2020-08-27: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.01.2020 / 30.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.01.2020 mit der Paul Wesjohann Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Visbek verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-03-15: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.02.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.02.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.02.2022 mit der IgNova GmbH mit Sitz in Oberursel (Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe HRB 13296) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.