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EWEKO GmbH

Geschäft für Baustoffe, Durchschnittliche Bewertung, Minimum Bewertung..., Dichtstoffdepot, Service/Hilfe, Silikone, Dichtstoffe, Klebstoffe, Verwendungszwecke, Enabled, Dichten in Bendorf
Adresse / Anfahrt
Engerser Straße 59
56170 Bendorf
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-12-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.11.2019. Geschäftsanschrift: Engerser Straße 59, 56170 Bendorf. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Groß- und Einzelhandel mit Kleb- und Dichtstoffen, Werkzeug sowie Handwerkerbedarf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Weber, Elmar, Koblenz, *21.02.1954; Weber, Jan, Sankt Sebastian, *23.12.1987, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-04-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 502,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der ewe-ko Elmar Weber e.K., Bendorf (Amtsgericht Koblenz, HRA 22290 beschlossen. Neues Stammkapital: 25.502,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.01.2020 mit Ergänzung vom 25.03.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.01.2020 und 25.03.2020 und des übertragenden Einzelkaufmanns vom 28.01.2020 und 25.03.2020 Teile des Vermögens der ewe-ko Elmar Weber e.K. mit Sitz in Bendorf (Amtsgericht Koblenz, HRA 22290) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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