2005-12-21: nach Sitzverlegung: Persönlich haftender Gesellschafter: EWH Management GmbH & Co. KG, Keitum/Sylt (Amtsgericht Flensburg HRA 5040 FL).
2006-12-22: Walter Hillebrand GmbH & Co. KG Galvanotechnik, Wickede (Westerhaar 56-58, 58739 WickedeGeschäftszweig: Erwerb, Verwaltung und Nutzung sowie ggf. Veräußerung von Industrieanlagen aller Art sowie die galvanotechnische Be- und Verarbeitung von Materialien aller Art). Neue Firma: EWH Industrieanlagen GmbH & Co. KG.
2007-04-18: Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltungsgesellschaft Walter Hillebrand mit beschränkter Haftung, Wickede (Amtsgericht Arnsberg HRB 4059), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2007-04-25: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2007, geändert durch Urkunde vom 19.03.2006 in § 4 Abs.2, sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.02.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.02.2007 mit der Hillebrand GmbH & Co. KG Management mit Sitz in Wickede (Amtsgericht Arnsberg HRA 4523) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.